Da war was los am MPG – diesmal schon um 15 Uhr begrüßten die Bigband und unsere Schulleiterin Frau Nasse die Kinder und Eltern im prall gefüllten Foyer. Anschließend konnte das Schulhaus entweder auf eigene Faust oder mit unserem beliebten Guide-Service erkundet werden. Viel zu entdecken gab es dabei wie jedes Jahr: Ein Flash Mob im Foyer, die Tabletklasse und die Musikangebote und und und. Doch Bilder sagen mehr als tausend Worte.
Am 23. Februar 2026 besuchte Thomas Offenloch, Richter am Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das Max-Planck-Gymnasium für eine Veranstaltung mit den beiden Jahrgangsstufen in Schorndorf.
„Keinen Frontalunterricht zu halten“ habe ihm seine Frau empfohlen, die selbst Lehrerin ist. Und so ist es Thomas Offenloch wichtig, schnell mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch zu kommen. Diese haben dann auch viele Fragen an den 53jährigen.
Zunächst erzählt er aber über seine Arbeit und die des Bundesverfassungsgerichts. Dass dessen Entscheidungen zum Teil große politische Auswirkungen haben, ist ihm bewusst. Als Beispiel nennt er das Urteil zur Schuldenbremse, welches den Haushalt der damaligen Ampel-Koalition für in Teilen verfassungswidrig erklärte und in Folge den Anfang vom Ende dieser Bundesregierung markierte. Wichtig ist ihm aber dabei zu betonen, dass das Verfassungsgericht nicht entscheidet, ob ein Gesetz „gut oder schlecht ist“, sondern lediglich, ob es „im Einklang mit dem Grundgesetz steht“. Die Arbeit im Gericht sei dabei aber viel weniger politisch, als man sie sich vorstelle. Da Verfassungsrichter vom Bundesrat und Bundestag jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden, müsse man ohnehin über Parteigrenzen hinweg anerkannt sein.
„Ob es kein Problem sei, dass Bundestag und Bundesrat diejenigen wählen, die sie kontrollieren?“ fragt eine Schülerin. Thomas Offenloch entgegnet, dass eine demokratische Legitimation für die Verfassungsrichter wichtig sei. Da es keine Möglichkeit einer Wiederwahl gebe, könnten die Richter dennoch unabhängig Entscheidungen treffen. Einen Wahlkampf, wie er bei einer Wahl von Verfassungsrichtern unmittelbar durch das Volk erforderlich sein könnte, sehe er zudem kritisch, da sich am Ende vielleicht nicht die besten Juristen durchsetzen würden.
„Wie gut das Verfassungsgericht vor extremistischen Parteien geschützt sei?“ fragt ein anderer Schüler. Der Richter erklärt, dass die wichtigsten Strukturmerkmale des Verfassungsgerichts anders als früher inzwischen im Grundgesetz verankert seien. Wenn jemand der Demokratie schaden wolle, dann stünde das Bundesverfassungsgericht an erster Stelle. Er macht aber auch klar: „Das Grundgesetz und auch das Gericht können die Demokratie auf Dauer nicht schützen, wenn nicht die Mehrheit der Bevölkerung hinter der Demokratie steht.“
Das Besondere am Bundesverfassungsgericht sei nicht nur seine im internationalen Vergleich starke Stellung, sondern dass sich jeder – sogar ohne Anwalt – an das Gericht wenden könne. Und zwar immer dann, wenn man seine Grundrechte verletzt sieht. Thomas Offenloch betont aber auch, dass nur die Menschenwürde absolut geschützt sei. Ein Eingriff in andere Grundrechte sei möglich, da verschiedene Grundrechte oftmals in einem Spannungsverhältnis zueinander stünden. Diese gegeneinander abzuwägen sei in erster Linie Sache des Gesetzgebers. Denn ihm ist wichtig zu sagen: „Wir sind nicht die besseren Politiker – wir sind Richter“.
In einer sehr kurzweiligen Veranstaltung geht Thomas Offenloch geduldig und ausführlich auf alle Fragen der Schüler ein und gibt einen einmaligen Einblick in seine Arbeit, den man sonst nicht bekommt. Wir danken ihm daher herzlich für seinen Besuch am Max-Planck-Gymnasium.
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