Informationen zum Jugendticket BW

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
zum 1. März 2023 wird das äußerst preisgünstige landesweite JugendTicketBW für 365 € im
Jahr eingeführt. Dieses Ticket ersetzt das bisherige VVS-Scool-Abo und VVS-Ausbildungs-
Abo und gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs an allen Tagen rund
um die Uhr in ganz Baden-Württemberg. Die Abbuchung von 30,42 € erfolgt monatlich.

Wer kann das JugendTicketBW kaufen?
Alle jungen Menschen unter 21 Jahren ohne weiteren Nachweis sowie junge Menschen ab 21
Jahren bis einschließlich 26 Jahren mit einem Nachweis über eine schulische oder betriebliche
Ausbildung sowie bspw. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr können in den Genuss
des JugendTicketsBW kommen.

Wo kann man das JugendTicketBW kaufen?
Das JugendTicketBW ist als Jahres-Abo über die Abo-Center im VVS erhältlich.
Der Schulstandort muss hierbei im VVS-Verbundgebiet liegen (Landeshauptstadt Stuttgart,
Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg oder Rems-Murr-Kreis). Liegt die
Schule in einem anderen Landkreis, so ist das JugendTicketBW bitte bei den dortigen ÖPNV-
Organisationen zu bestellen.

Wie lange kann ich das JugendTicketBW nutzen?
Die Nutzung des JugendTicketsBW ist nicht zwingend an den Status als Schüler*in gebunden.
Das Jahres-Abo kann deshalb auch noch nach Beendigung des Schulbesuchs im gewohnten
Umfang und zu gleichen Konditionen weiter genutzt werden. Ab 21 Jahren ist jedoch ein
Schul- oder Ausbildungsnachweis zu erbringen.
WICHTIG: Besteht kein Bedarf mehr das JugendTicketBW zu nutzen (z. B. Schulwechsel,
Wegzug, Schulabschluss), so muss das Abo selbständig und aktiv gekündigt werden. Es
erfolgt keine „Abmeldung“ durch die Schule!

Was nicht möglich ist!
Das JugendTicketBW ist personalisiert. Es darf nicht durch andere Person genutzt werden.
Es berechtigt zu Fahrten im Nahverkehr im gesamten Land Baden-Württemberg, es wird
jedoch nicht als Deutschland-Ticket bundesweit gelten.
Eine (monatsweise) Unterbrechung des Jahres-Abos ist nicht möglich.
Bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr eines neu abgeschlossenen JugendTicketBW
erfolgt eine Nachberechnung auf Basis des Tarifpreises des AusbildungsTickets U 27.

Alternative zum Jahres-Abo des JugendTicketBW
Zum 1. März 2023 wird parallel das AusbildungsTicket U 27 eingeführt, das als reines
MonatsTicket im Barkauf zu 47 € angeboten wird und netzweit im VVS-Verbundgebiet gilt.
Diese MonatsTickets sind flexibel, d.h. man kann sich tagesscharf den Beginn aussuchen.

Geänderte Regelung bei „Erlassfällen“
Bei sogenannten „Erlassfällen“, die in den Schulsatzungen der Verbundlandkreisen geregelt
sind (z. B. 3. Kind-Regelung: drittes Schulkind einer Familie zahlt nichts für das JTBW), gilt
das Folgende: Bisher erfolgte die Übernahme des Kostenanteils direkt durch die Landkreise.
Mit Einführung des JugendTicketsBW wird zunächst beim Abonnenten abgebucht (monatlich
30,42 Euro). Dann kann zwei Mal halbjährlich eine Erstattung des Kostenanteils beim
Landkreis beantragt werden (Vorlage Nachweis über monatliche Abbuchung notwendig). Das
konkrete Vorgehen wird zu gegebener Zeit noch auf den Homepages der Landkreise
veröffentlicht.
Links zur Onlinebestellung und Download-Link des Bestellscheins finden Sie unter:
www.vvs.de/jugendticketbw
Weitere Infos zum JugendTicketBW gibt es beim VVS-Telefonservice unter 0711/19449
oder unter:
www.vvs.de/service/kontaktformulare