Informationen von A bis Z

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das MPG.

Die Anmeldung für Klasse 5 findet vom 10. bis zum 13.3.2025 statt. Unser Tag der offenen Tür ist am 14. Februar 2025 von 16 bis 18 Uhr. Bitte nutzen Sie zunächst unsere Online-Anmeldung. Diese finden Sie im Anmeldezeitraum auf der Hauptseite bei den Artikeln zu unserem Schulleben. Sollten Sie persönlich vorbeikommen wollen, beachten Sie bitte, dass dies nur am 11.3.2025 und 12.3.2025 und nur mit telefonischer Voranmeldung möglich ist.

Hier haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigen Schritten zusammengestellt.

Die folgenden Dokumente benötigen wir für die Anmeldung:

Im Original: Nachweis über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für den Besuch eines Gymnasiums. Diesen erhalten Sie mit NAVI 4 Blatt 1 oder Blatt 2 oder dem Ergebnis des Potenzialtests. Bringen Sie bitte außerdem das unterschriebene Anmeldeformular der Online-Anmeldung sowie das Formular für Anmeldung an der weiterführenden Schule (NAVI 4 Blatt 3) und das unterschriebene Formular für die Online Anmeldung mit.

In Kopie: Geburtsurkunde bzw. Pass des Kindes und den Impfausweis (persönliche Daten und Seite mit der Masernimpfung).

Wichtig: Alle Dokumente müssen spätestens am 13.März 2025 bei uns vorliegen.

Die A- und B-Wochen Übersichten finden Sie hier.

Auch in diesem Schuljahr ist es uns gelungen ein umfangreiches und vielfältiges AG-Angebot für unsere Schüler:innen auf die Beine zu stellen. Für jedes Interesse und jede Klassenstufe findet sich ein Angebot. Die Übersicht über die AGs gibt es hier. Weitere Infos gibt es unter “Mein MPG

Das „Neue Aufnahmeverfahren Klasse 4 in Baden-Württemberg“ (NAVi4 BW)

Während des gesamten letzten Grundschuljahres unterstützt NAVi 4 BW Ihre Entscheidung für die Wahl der geeigneten weiterführenden Schulart durch:

  • Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der weiterführenden Schularten,
  • die Ergebnisse der Kompetenzmessung/Kompass 4,
  • Informations- und Beratungsgespräche mit den Klassenlehrkräften,
  • die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,
  • den Elternwillen,
  • zusätzliche Beratungsangebote durch Lehrkräfte der Grundschule und/oder einer Beratungslehrkraft,
  • und bei Bedarf für die Aufnahme ins Gymnasium: den Potenzialtest.

Die Grundschulempfehlung

Die Empfehlung für eine weiterführende Schulart wird in der Grundschulempfehlung ausgesprochen. Diese besteht aus mehreren Formularen und wird zum Ende des ersten Halbjahres der vierten Klasse mit der Halbjahresinformation ausgegeben. Die Grundschulempfehlung wird von der Klassenkonferenz ausgesprochen. Zur Klassenkonferenz gehören alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte unter Vorsitz der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.

Grundlage der Grundschulempfehlung ist:

  • die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,
  • das Ergebnis der Kompetenzmessung/Kompass 4,
  • der Elternwille.

Die Grundschulempfehlung gilt für alle auf der Grundschule aufbauenden Schularten (HS/WRS/RS/GMS/GYM) und wird für das Lernen auf unterschiedlichen Niveaustufen ausgesprochen, die zu verschiedenen Bildungsabschlüssen führen:

  • die Niveaustufe G (grundlegendes Niveau führt zum Hauptschulabschluss),
  • die Niveaustufe M (mittleres Niveau führt zur Realschulabschluss),
  • die Niveaustufe E (erweitertes Niveau führt zur allgemeinen Hochschulreife/Abitur).

Für die Anmeldung an einem Gymnasium müssen neben dem Wunsch der Erziehungsberechtigten

  • das Ergebnis der Kompetenzmessung/Kompass 4 und/oder
  • die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz

für eine Empfehlung auf ein Gymnasium sprechen.

Ist dem nicht so, kann das Kind an einem Gymnasium einen landesweit zentralen Potenzialtest ablegen, der dann endgültig entscheidet. Der Potenzialtest umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen. Ihr Kind kann das Gymnasium nur besuchen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen und Nachweise vorliegen. Wir nehmen Schülerinnen und Schüler entsprechend unserer freien Kapizitäten auf.

Wenn du Hilfe brauchst darfst du uns jederzeit ansprechen.

Wenn du eine Anlaufstelle außerhalb der Schule suchst, kannst du dich an die schulpsychologische Beratungsstelle in Backnang wenden: Eugen-Adolff-Str. 120 71522 Backnang. Telefon: 07191/3454241

Beurlaubungen von Schüler*innen müssen rechtzeitig im Vorfeld beantragt werden. Für Einzelstunden ist der/die Fachlehrer*in verantwortlich. Der Klassenlehrer, bzw. die Klassenlehrerin kann bis zu zwei Schultage beurlauben. Für längere Beurlaubungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Eine Beurlaubung kann nur aus triftigem Grund gewährt werden, insbesondere ist eine ferienverlängernde Beurlaubung ist im Regelfall nicht möglich.

Hier gelangen Sie zum Formular für eine Beurlaubung von mehr als zwei Schultagen oder einer ferienverlängernden Beurlaubung für die Klassen 5-JS2.

Hier gelangen Sie zum Formular für eine Beurlaubung von bis zu zwei Schultagen für die Klassen 5 bis 10. Für die JS1 und JS2 gibt es das entsprechende Formular auf Moodle.

Familien mit geringem Einkommen können Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Genauere Informationen finden Sie hier.

Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie hier. Außerdem finden Sie hier das Blatt über unsere datenschutzrechtliche Informationspflicht.

Hier können Sie die Informationen zum JugendTicketBW, den Antrag auf Erlass vom Kostenanteil sowie den Einzelerstattungsantrag downloaden.

Infobrief D-Ticket JugendBW

Antrag auf Erlass vom Kostenanteil

Erstattungsantrag Stand März 2023

Information zur Preiserhöhung

Am MPG finden jährlich zwei Elternabende statt. Die Elternvertreter laden dabei zum Elternabend ein, in Klasse 5 lädt die/der Elternbeiratsvorsitzende*r zum ersten Elternabend ein.

Die Geschäftsordnung finden Sie hier. Informationen für Elternvertreter gibt es hier.

Sie können Ihr Kind über Webuntis krankmelden. Reichen Sie die schriftliche Entschuldigung bitte ebenfalls über Webuntis ein. Bitte kontaktieren Sie dazu direkt den Klassenlehrer und nicht unser Sekretariat. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-)mündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.Für Entschuldigungen können Sie Webuntis nutzen. Eine Anleitung finden Sie hier.

Für die Entschuldigungsfristen gilt §2 der Schulbesuchsverordnung:

„Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“

Wenn man sich vorläufig krankgemeldet hat, gelten folgende Fristen:

Schüler/in fehlt erstmals am … Vorläufige Entschuldigung am … Schriftliche Entschuldigung spätestens bis …
Montag Montag Donnerstag 23:59 Uhr
Dienstag Freitag 23:59 Uhr
Dienstag Dienstag Freitag 23:59 Uhr
Mittwoch Montag 23:59 Uhr
Mittwoch Mittwoch Montag 23:59 Uhr
Donnerstag Montag 23:59 Uhr
Donnerstag Donnerstag Montag 23:59 Uhr
Freitag Montag 23:59 Uhr
Freitag Freitag Montag 23:59 Uhr
Samstag Dienstag 23:59 Uhr

 

OHNE vorläufige Krankmeldung gilt Folgendes:

Schüler/in fehlt erstmals am … Abgabe der schriftlichen Entschuldigung
Montag Montag oder Dienstag 23:59 Uhr
Dienstag Dienstag oder Mittwoch 23:59 Uhr
Mittwoch Mittwoch oder Donnerstag 23:59 Uhr
Donnerstag Donnerstag oder Freitag 23:59 Uhr
Freitag Freitag oder Montag 23:59 Uhr

 

Um Unfälle und Staus bestmöglich zu vermeiden, bitten wir Sie – falls es Ihrem Kind nicht möglich ist, per Rad, Bus oder zu Fuß in die Schule zu kommen – den MPG-Lehrer-Parkplatz aus Ausstiegspunkt für Ihr Kind zu nutzen. Fahren Sie wie auf dem Bild zu sehen ist bitte im entgegengesetzten Uhrzeigersinn auf den Parkplatz ein und halten Sie in der auf dem Foto markierten Fläche vorn bei der Mensa. hier haben zwei Autos gleichzeitig Platz, wenn das vordere Auto bis nach vorne fährt. Verlassen Sie bitte ohne zu wenden weiterhin im entgegengesetzten Uhrzeigersinn wieder den Parkplatz. Bitte achten Sie auf Kinder, Fußgänger und Radfahrer und fahren Sie auf dem Parkplatz bitte Schrittgeschwindigkeit. Vielen Dank!

Den Ferienplan für 2024/2025 finden Sie hier.

Den Ferienplan für 2025/2026 finden Sie hier.

Eine Übersicht der Ferientermine der kommenden Schuljahre in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Schüler*innen müssen ab Klasse 7 eine gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) erbringen. Die Schüler*innen entscheiden sich bis zu den Herbstferien für ein Fach und Thema und sprechen dies mit der jeweiligen Lehrkraft ab. Die GFS zählt wie eine Klassenarbeit.

Hier gibt es den Leitfaden für Klasse 7 und 8.

Hier gibt es den Leitfaden für Klasse 9 und folgende.

Wir haben uns entschlossen Instagram als Plattform zu nutzen. Sie finden unser Profil hier.

Beachten Sie dazu auch die folgenden Seiten:

Nutzungskonzept von Instagram durch das MPG

Datenschutz auf Instagram

Datenschutzfolgeabschätzung durch das MPG

Netiquette unseres Instagram Profils

Wir sind stolz auf unser gutes Miteinander von Lehrern, Schülern und Eltern. Sollte es einmal zu Konflikten kommen, dann versuchen wir diese möglichst niederschwellig und gemeinsam zu lösen. Dazu haben wir folgendes Modell erarbeitet:

Unserer Lehrer*innen sind über die dienstliche Schul-E-mail zu erreichen. Dazu senden Sie eine E-Mail an nachname@mpg-online.de (ohne Umlaute). Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Lehrer*innen aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Arbeitsbelastung nicht immer sofort antworten können.

Die Stadt Schorndorf stellt Leihgeräte für Schüler:innen zur Verfügung, die selbst kein digitales Endgerät besitzen. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Lernstandserhebungen werden zu Beginn der Klassenstufe 5 (Lernstand 5) und 8 (VERA 8) geschrieben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Landesbildungsserver.

Die rasche Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien der verschiedensten Art, die große Bedeutung von (digitalen) Medien* im Rahmen von Internationalisierung und Globalisierung und nicht zuletzt die herausragende Rolle, die sie im Alltagsleben von Kindern und Jugendlichen spielen, sind wichtige Gründe, weshalb die Schülerinnen und Schüler einen sinnvollen Umgang mit Medien lernen sollten.

In jedem Schuljahr wird an unserer Schule im Rahmen der Poolstunden oder des Regelunterrichts ein Element des speziellen Mediencurriculums unterrichtet.

Dieses finden Sie hier

In unserer Mensa Leckerhalde wird täglich frisch gekocht. Für die Nutzung der Mensa ist ein Nutzerausweis erforderlich. Barzahlung ist nicht möglich. Den Antrag für einen Nutzerausweis finden Sie hier: Mensa-pro.

KLASSENSTUFE ELEMENTE
Klasse 5

Methodenwoche 5 (mit Methodenpass)
Klassenlehrerstunde mit „Lernen lernen“

Klasse 6

Methodenwoche 6 (mit Methodenpass)
Klassenlehrerstunde mit „Lernen lernen“

Klasse 7 Methodentage 7 (mit GFS-Leitfaden)
Klasse 9 Methodentage 9 (mit GFS-Leitfaden)

Unser ganzes Leben lang eignen wir uns Wissen, Lernmethoden und Kompetenzen in unterschiedlicher Weise an. Dieser Herausforderung stellen wir uns auch als Schule. Um unsere Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen und selbsttätigen Lernen und Arbeiten fortschreitend anzuleiten, gibt es an unserer Schule ein Methodencurriculum.

Lernen lernen

Zusätzlich dazu dient der hier vorliegende Leitfaden als Unterstützungsangebot gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die nach Ideen suchen, um ihre Kinder ideal zu unterstützen.

Wir nutzen im Unterricht die Lernplattform Moodle. Die Zugangsdaten bekommen die Schüler:innen von der Lehrkraft und entsprechen jenen für das Schulnetz und Webuntis.

Wer die Moodle App verwenden möchte, der muss die Moodle Internetadresse bei der Anmeldung angeben. Diese lautet: https://moodle.mpg-online.de/moodle

Die Stadt Schorndorf stellt den Schüler:innen Office 365 kostenlos zur Verfügung. Eine Anleitung, wie das Paket aktiviert werden kann, gibt es hier.

Die Nutzung von eigenen Tablets ist am MPG ab Klasse 10 möglich. Hierzu müssen die Schüler:innen die Nutzungsordnung akzeptieren. In den Klassen 5 bis 9 halten wir die Nutzung eines Tablets im Unterricht für pädagogisch nicht sinnvoll, ohne dass es vorher eine Schulung gab und die Tablets nicht gezielt von der Lehrkraft als Lehrmittel eingesetzt werden. Soweit die Nutzung eines Computers im Unterricht sinnvoll ist, wird dieser von der Schule zur Verfügung gestellt.

Sollte Online Unterricht notwendig sein, nutzen wir das Programm "Big Blue Button", welches den strengen europäischen Datenschutzverordnungen entspricht. Zur Nutzung ist eine Einwilligungserklärung notwendig.

Ein Orientierungspraktikum und ein Praxissemester sind am MPG selbstverständlich möglich. Die Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Blum.

Orientierungspraktikum

Sie werden in diesen zwei Wochen Gelegenheit haben, den Schul- und Unterrichtsbetrieb von der Seite der Lehrkräfte aus kennenzulernen und Gesprächsmöglichkeiten zu diesen Themen erhalten:

  • Bin ich als Person geeignet für den Beruf Lehrer/in?
  • Was sind die Tätigkeitsfelder des/r Lehrers/in?

Die Praktikanten/innen werden im Rahmen der schulspezifischen Organisation in diesen beiden Wochen

  • im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen hospitieren,
  • an Besprechungen teilnehmen, sofern diese nicht der Vertraulichkeit unterliegen,
  • Gespräche mit Lehrkräften vor Ort führen,
  • erste Einblicke in den Bildungsplan gewinnen,
  • auf eigenen Wunsch unter Anleitung von Lehrkräften kleinere Aufgaben übernehmen,
  • den Verlauf des Praktikums dokumentieren.

Nach einem abschließenden Beratungsgespräch erhalten Sie die Bestätigung über die Absolvierung des Orientierungspraktikums ausgehändigt.

Link zur Anmeldeseite des Kultusministeriums für das Orientierungspraktikum

Praxissemester

Dieses halbe Jahr soll Ihnen einen intensiveren Einblick in die Lehrertätigkeit vermitteln. Ein besonderer Schwerpunkt wird die Auswertung Ihrer Hospitations- bzw. Unterrichts­erfahrungen sein. Wir achten darauf, dass genügend Zeit für eine ausreichende Reflexion Ihrer Erfahrungen und eine inten­sive Betreuung bleibt.

Link zur Anmeldeseite des Kultusministeriums für das Praxissemester

Die Parkplatzsituation rund um die Grauhalde ist schwierig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Schulparkplätze unseren Lehrer*innen vorbehalten sind. Parken oder befahren Sie bitte auch nicht unseren Schulhof. Insbesondere die Rettungswege müssen immer frei bleiben, auch bei Elternabenden. Öffentliche Parkplätze finden Sie entlang der Krumhaarstraße und beim Krankenhaus Schorndorf.

Aktuelle Informationen zum Programm Lernen mit Rückenwind finden Sie im Flyer des Kultusministeriums.

Die Schließfächer im Erdgeschoss können nur über den Anbieter AstraDirect unter www.astradirect.de gemietet werden.
Es stehen ausreichend Schließfächer der Größe L (Platz für Bücher, DIN A4 Ordner, Jacken, Sportsachen,…) und Größe XL (Platz für Musikinstrumente) zur Verfügung.

Die Schul- und Hausordnung finden Sie hier.

 

Das MPG ist mit den Schulbuslinien 242 (Ri. Schorndorf Bf), 244 (Ri. Oppelsbohm), 245 (Ri. Hößlinswart), 247 (Ri. Schorndorf Bf), 262 (Ri. Schlichten) und 945 (Ri. Adelberg) über die Bushaltestelle "Grauhalde" zu erreichen. Die genauen Abfahrtszeiten erfahren Sie auf der Seite des VVS. Gehen Sie dazu auf "Mehr Auskunft" und dann rechts auf " Aushangfahrplan" oder "Fahrplanbuchseiten".
Bitte beachten Sie, dass Sie Aushangfahrpläne für die Schulbuslinien (A-Linien) nicht selbst generieren können. Diese finden Sie hier:

Linie 217 A     Linie 242 A     Linie 243 A

Die Schülerinnen und Schüler können die benötigten Schulbücher ab einer bestimmten Größenordnung von der Schule entleihen. Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler mit den ausgeliehenen Büchern und dem Taschenrechner (WTR) pfleglich umgehen.

Der Bücherkeller ist jeden Donnerstag in der großen Pause geöffnet.

Übersicht über die Schulwege an das MPG finden Sie hier

Den Terminplan für das aktuelle Schuljahr finden Sie hier.

Das Anmeldeformular für den türkischen Sprachunterricht des Konsulats finden Sie hier.

Für Eltern ist es beruhigend zu wissen, dass alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg von der Einschulung bis zum Schulabschluss in der Schule, bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert sind. Eltern müssen hierfür keine besondere Versicherung abschließen, die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen.

Alle Informationen gibt es in dieser Broschüre:

UKBW_Infoblatt_Schuelerinnen_und_Schueler_2023

Stunde Zeit
1 7:40 Uhr bis 8:25 Uhr
2 8:30 Uhr bis 9:15 Uhr
3 9:35 Uhr bis 10:20 Uhr
4 10:20 Uhr bis 11:05 Uhr
5 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr
6 12:05 Uhr bis 12:50 Uhr
7 12:55 Uhr bis 13:40 Uhr
8 13:45 Uhr bis 14:30 Uhr
9 14:35 Uhr bis 15:20 Uhr
10 15:25 Uhr bis 16:10 Uhr
11 16:10 Uhr bis 16:55 Uhr

Die Stunden 3/4 und 10/11 finden als Doppelstunde ohne Pause statt.