Anmeldung Klasse 5
Die Anmeldung für Klasse 5 findet vom 5. bis zum 8.3.2024 statt. Unser Tag der offenen Tür ist am 2. Februar 2024 von 16 bis 18 Uhr. Bitte nutzen Sie zunächst unsere Online-Anmeldung, um Wartezeiten in unserem Sekretariat zu verkürzen. Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung finden Sie hier. Dort wird im Anmeldezeitraum auch das Anmeldeformular freigeschaltet.
Bitte nutzen Sie unser Online-Formular und bringen uns dann dieses Formular unterschrieben und mit den notwendigen Dokumenten vorbei oder werfen es bei uns in den Briefkasten. Sollten Sie persönlich vorbeikommen wollen beachten Sie bitte, dass Sie dann mit Wartezeiten in unserem Sekretariat rechnen müssen.
Hier haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigen Schritten zusammengestellt.
Die folgenden Dokumente benötigen wir für die Anmeldung:
Im Original: Grundschulempfehlung und das Formular zur Anmeldung an weiterführenden Schulen. Diese erhalten Sie von Ihrer Grundschule. Bringen Sie bitte außerdem das unterschriebene Anmeldeformular der Online-Anmeldung, sowieso die Datenschutzerklärung des MPG und der Stadt Schorndorf mit. Diese Formulare erhalten Sie von uns als PDF per E-Mail zugesendet. Die Datenschutzerklärungen können Sie vorab natürlich auch schon ausdrucken.
In Kopie: Geburtsurkunde bzw. Pass des Kindes und den Impfausweis (persönliche Daten und Seite mit der Masernimpfung).
Wichtig: Alle Dokumente müssen spätestens am 8.März 2024 bei uns vorliegen.
A-B-Wochenplan
Die A- und B-Wochen Übersichten finden Sie hier.
Aufnahmebedingungen
Schülerinnen und Schüler der Grundschulklassen 4 können dem Elternwunsche entsprechend aufgenommen werden, soweit es die Kapazitäten der Schule zulassen. Werden bestimmte Schülerzahlen überschritten, dann müssen Schülerinnen und Schüler eine andere als die gewünschte Schule besuchen. Ob derartige Lenkungsmaßnahmen notwendig sind, entscheidet das Regierungspräsidium, das die Zahl der neu einzurichtenden Klassen 5 festlegt. Es werden nur Schülerinnen und Schüler abgewiesen, denen der Besuch einer anderen Schule mit freien Plätzen zugemutet werden kann. Traditionell besuchen die Schülerinnen und Schüler aus Urbach, Adelberg, Ober- und Unterberken, Weiler und Teilen der Kernstadt das Max-Planck-Gymnasium.
Im Februar/März veranstaltet das Max-Planck-Gymnasium einen Informationsnachmittag, an dem Sie sich mit Ihrem Kind in der Schule umsehen und sich über die Angebote informieren können. Die Anmeldung erfolgt dann Ende März. Die genauen Termine werden rechtzeitig hier auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Beurlaubungen
Beurlaubungen von Schüler*innen müssen rechtzeitig im Vorfeld beantragt werden. Für Einzelstunden ist der/die Fachlehrer*in verantwortlich. Der Klassenlehrer, bzw. die Klassenlehrerin kann bis zu zwei Schultage beurlauben. Für längere Beurlaubungen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Eine Beurlaubung kann nur aus triftigem Grund gewährt werden, insbesondere ist eine ferienverlängernde Beurlaubung ist im Regelfall nicht möglich.
Hier gelangen Sie zum Formular für eine Beurlaubung von mehr als zwei Schultagen oder einer ferienverlängernden Beurlaubung für die Klassen 5-JS2.
Hier gelangen Sie zum Formular für eine Beurlaubung von bis zu zwei Schultagen für die Klassen 5 bis 10. Für die JS1 und JS2 gibt es das entsprechende Formular auf Moodle.
Bildungs- und Teilhabe Paket
Familien mit geringem Einkommen können Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Genauere Informationen finden Sie hier.
D-Ticket JugendBW
Hier können Sie die Informationen zum JugendTicketBW, den Antrag auf Erlass vom Kostenanteil sowie den Einzelerstattungsantrag downloaden.
Antrag auf Erlass vom Kostenanteil
Beratungsstellen für SchülerInnen
Wenn du Hilfe brauchst darfst du uns jederzeit ansprechen. Neben unseren LehrerInnen gibt es unseren Beratungslehrer Herr Michel.
Wenn du eine Anlaufstelle außerhalb der Schule suchst, findest du hier eine Übersicht an allen wichtigen Angeboten für euch.
Entschuldigungen
Sie können Ihr Kind gerne per E-Mail krankmelden, dennoch muss die schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden. Bitte kontaktieren Sie dazu direkt den Klassenlehrer und nicht unser Sekretariat. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-)mündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.Für Entschuldigungen können Sie Webuntis nutzen. Eine Anleitung finden Sie hier.
Für die Entschuldigungsfristen gilt §2 der Schulbesuchsverordnung:
„Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“
Wenn man sich vorläufig krankgemeldet hat, gelten folgende Fristen:
Schüler/in fehlt erstmals am … | Vorläufige Entschuldigung am … | Schriftliche Entschuldigung spätestens bis … |
Montag | Montag | Donnerstag 23:59 Uhr |
Dienstag | Freitag 23:59 Uhr | |
Dienstag | Dienstag | Freitag 23:59 Uhr |
Mittwoch | Montag 23:59 Uhr | |
Mittwoch | Mittwoch | Montag 23:59 Uhr |
Donnerstag | Montag 23:59 Uhr | |
Donnerstag | Donnerstag | Montag 23:59 Uhr |
Freitag | Montag 23:59 Uhr | |
Freitag | Freitag | Montag 23:59 Uhr |
Samstag | Dienstag 23:59 Uhr |
OHNE vorläufige Krankmeldung gilt Folgendes:
Schüler/in fehlt erstmals am … | Abgabe der schriftlichen Entschuldigung |
Montag | Montag oder Dienstag 23:59 Uhr |
Dienstag | Dienstag oder Mittwoch 23:59 Uhr |
Mittwoch | Mittwoch oder Donnerstag 23:59 Uhr |
Donnerstag | Donnerstag oder Freitag 23:59 Uhr |
Freitag | Freitag oder Montag 23:59 Uhr |
Elterntaxi
Um Unfälle und Staus bestmöglich zu vermeiden, bitten wir Sie – falls es Ihrem Kind nicht möglich ist, per Rad, Bus oder zu Fuß in die Schule zu kommen – den MPG-Lehrer-Parkplatz aus Ausstiegspunkt für Ihr Kind zu nutzen. Fahren Sie wie auf dem Bild zu sehen ist bitte im entgegengesetzten Uhrzeigersinn auf den Parkplatz ein und halten Sie in der auf dem Foto markierten Fläche vorn bei der Mensa. hier haben zwei Autos gleichzeitig Platz, wenn das vordere Auto bis nach vorne fährt. Verlassen Sie bitte ohne zu wenden weiterhin im entgegengesetzten Uhrzeigersinn wieder den Parkplatz. Bitte achten Sie auf Kinder, Fußgänger und Radfahrer und fahren Sie auf dem Parkplatz bitte Schrittgeschwindigkeit. Vielen Dank!
GFS
Schüler*innen müssen ab Klasse 7 eine gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) erbringen. Die Schüler*innen entscheiden sich bis zu den Herbstferien für ein Fach und Thema und sprechen dies mit der jeweiligen Lehrkraft ab. Die GFS zählt wie eine Klassenarbeit.
Hier gibt es den Leitfaden für Klasse 7 und 8.
Hier gibt es den Leitfaden für Klasse 9 und folgende.
Wir haben uns entschlossen Instagram als Plattform zu nutzen. Sie finden unser Profil hier.
Beachten Sie dazu auch die folgenden Seiten:
Nutzungskonzept von Instagram durch das MPG
Konfliktlösung
Für Konflikte an der Schule haben wir klare Vorgehensweisen. Bitte halten Sie diese ein und überspringen keine Stufe, indem Sie sich z.B. direkt an die Schulleitung wenden. Die genauen Abläufe finden Sie hier.
Kontakt zu Lehrern
Unserer Lehrer*innen sind über die dienstliche Schul-E-mail zu erreichen. Dazu senden Sie eine E-Mail an nachname@mpg-online.de (ohne Umlaute). Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Lehrer*innen aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Arbeitsbelastung nicht immer sofort antworten können.
Leihgeräte
Die Stadt Schorndorf stellt Leihgeräte für Schüler:innen zur Verfügung, die selbst kein digitales Endgerät besitzen. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Lernstandserhebungen
Lernstandserhebungen werden zu Beginn der Klassenstufe 5 (Lernstand 5) und 8 (VERA 8) geschrieben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Landesbildungsserver.
Mediencurriculum
Die rasche Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien der verschiedensten Art, die große Bedeutung von (digitalen) Medien* im Rahmen von Internationalisierung und Globalisierung und nicht zuletzt die herausragende Rolle, die sie im Alltagsleben von Kindern und Jugendlichen spielen, sind wichtige Gründe, weshalb die Schülerinnen und Schüler einen sinnvollen Umgang mit Medien lernen sollten.
In jedem Schuljahr wird an unserer Schule im Rahmen der Poolstunden oder des Regelunterrichts ein Element des speziellen Mediencurriculums unterrichtet.
Dieses finden Sie hier
Mensa
In unserer Mensa Leckerhalde wird täglich frisch gekocht. Für die Nutzung der Mensa ist ein Nutzerausweis erforderlich. Barzahlung ist nicht möglich. Den Antrag für einen Nutzerausweis finden Sie hier: Mensa-pro.
Methodencurriculum und "Lernen Lernen" am MPG
KLASSENSTUFE | ELEMENTE |
Klasse 5 |
Methodenwoche 5 (mit Methodenpass) |
Klasse 6 |
Methodenwoche 6 (mit Methodenpass) |
Klasse 7 | Methodentage 7 (mit GFS-Leitfaden) |
Klasse 9 | Methodentage 9 (mit GFS-Leitfaden) |
Unser ganzes Leben lang eignen wir uns Wissen, Lernmethoden und Kompetenzen in unterschiedlicher Weise an. Dieser Herausforderung stellen wir uns auch als Schule. Um unsere Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen und selbsttätigen Lernen und Arbeiten fortschreitend anzuleiten, gibt es an unserer Schule ein Methodencurriculum.
Lernen lernen
Zusätzlich dazu dient der hier vorliegende Leitfaden als Unterstützungsangebot gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die nach Ideen suchen, um ihre Kinder ideal zu unterstützen.
Moodle
Wir nutzen im Unterricht die Lernplattform Moodle. Die Zugangsdaten bekommen die Schüler:innen von der Lehrkraft und entsprechen jenen für das Schulnetz und Webuntis.
Wer die Moodle App verwenden möchte, der muss die Moodle Internetadresse bei der Anmeldung angeben. Diese lautet: https://moodle.mpg-online.de/moodle
Microsoft Office Paket für Schüler:innen
Die Stadt Schorndorf stellt den Schüler:innen Office 365 kostenlos zur Verfügung. Eine Anleitung, wie das Paket aktiviert werden kann, gibt es hier.
Nutzung von eigenen Tablets im Unterricht
Die Nutzung von eigenen Tablets ist am MPG ab Klasse 10 möglich. Hierzu müssen die Schüler:innen die Nutzungsordnung akzeptieren. In den Klassen 5 bis 9 halten wir die Nutzung eines Tablets im Unterricht für pädagogisch nicht sinnvoll, ohne dass es vorher eine Schulung gab und die Tablets nicht gezielt von der Lehrkraft als Lehrmittel eingesetzt werden. Soweit die Nutzung eines Computers im Unterricht sinnvoll ist, wird dieser von der Schule zur Verfügung gestellt.
Online Unterricht
Sollte Online Unterricht notwendig sein, nutzen wir das Programm "Big Blue Button", welches den strengen europäischen Datenschutzverordnungen entspricht. Zur Nutzung ist eine Einwilligungserklärung notwendig.
Orientierungspraktikum und Praxissemester
Ein Orientierungspraktikum und ein Praxissemester sind am MPG selbstverständlich möglich. Die Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Blum.
Orientierungspraktikum
Sie werden in diesen zwei Wochen Gelegenheit haben, den Schul- und Unterrichtsbetrieb von der Seite der Lehrkräfte aus kennenzulernen und Gesprächsmöglichkeiten zu diesen Themen erhalten:
- Bin ich als Person geeignet für den Beruf Lehrer/in?
- Was sind die Tätigkeitsfelder des/r Lehrers/in?
Die Praktikanten/innen werden im Rahmen der schulspezifischen Organisation in diesen beiden Wochen
- im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen hospitieren,
- an Besprechungen teilnehmen, sofern diese nicht der Vertraulichkeit unterliegen,
- Gespräche mit Lehrkräften vor Ort führen,
- erste Einblicke in den Bildungsplan gewinnen,
- auf eigenen Wunsch unter Anleitung von Lehrkräften kleinere Aufgaben übernehmen,
- den Verlauf des Praktikums dokumentieren.
Nach einem abschließenden Beratungsgespräch erhalten Sie die Bestätigung über die Absolvierung des Orientierungspraktikums ausgehändigt.
Link zur Anmeldeseite des Kultusministeriums für das Orientierungspraktikum
Praxissemester
Dieses halbe Jahr soll Ihnen einen intensiveren Einblick in die Lehrertätigkeit vermitteln. Ein besonderer Schwerpunkt wird die Auswertung Ihrer Hospitations- bzw. Unterrichtserfahrungen sein. Wir achten darauf, dass genügend Zeit für eine ausreichende Reflexion Ihrer Erfahrungen und eine intensive Betreuung bleibt.
Link zur Anmeldeseite des Kultusministeriums für das Praxissemester
Parken
Die Parkplatzsituation rund um die Grauhalde ist schwierig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Schulparkplätze unseren Lehrer*innen vorbehalten sind. Parken oder befahren Sie bitte auch nicht unseren Schulhof. Insbesondere die Rettungswege müssen immer frei bleiben, auch bei Elternabenden. Öffentliche Parkplätze finden Sie entlang der Krumhaarstraße und beim Krankenhaus Schorndorf.
Rückenwind
Aktuelle Informationen zum Programm Lernen mit Rückenwind finden Sie im Flyer des Kultusministeriums.
Schließfächer
Die Schließfächer im Erdgeschoss können nur über den Anbieter AstraDirect unter www.astradirect.de gemietet werden.
Es stehen ausreichend Schließfächer der Größe L (Platz für Bücher, DIN A4 Ordner, Jacken, Sportsachen,…) und Größe XL (Platz für Musikinstrumente) zur Verfügung.
Schul- und Hausordnung
Die Schul- und Hausordnung finden Sie hier.
Schulbus
Das MPG ist mit den Schulbuslinien 242 (Ri. Schorndorf Bf), 244 (Ri. Oppelsbohm), 245 (Ri. Hößlinswart), 247 (Ri. Schorndorf Bf), 262 (Ri. Schlichten) und 945 (Ri. Adelberg) über die Bushaltestelle "Grauhalde" zu erreichen. Die genauen Abfahrtszeiten erfahren Sie auf der Seite des VVS. Gehen Sie dazu auf "Mehr Auskunft" und dann rechts auf " Aushangfahrplan" oder "Fahrplanbuchseiten".
Bitte beachten Sie, dass Sie Aushangfahrpläne für die Schulbuslinien (A-Linien) nicht selbst generieren können. Diese finden Sie hier:
Schulbücher und Lernmittelfreiheit
Die Schülerinnen und Schüler können die benötigten Schulbücher ab einer bestimmten Größenordnung von der Schule entleihen. Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler mit den ausgeliehenen Büchern und dem Taschenrechner (WTR) pfleglich umgehen.
Der Bücherkeller ist jeden Donnerstag in der großen Pause geöffnet.
Schulwegeplan
Übersicht über die Schulwege an das MPG finden Sie hier
Terminplan
Den Terminplan für das aktuelle Schuljahr finden Sie hier.
Unfallversicherung
Für Eltern ist es beruhigend zu wissen, dass alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg von der Einschulung bis zum Schulabschluss in der Schule, bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert sind. Eltern müssen hierfür keine besondere Versicherung abschließen, die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen.
Alle Informationen gibt es in dieser Broschüre:
Unterrichtszeiten
Stunde | Zeit |
---|---|
1 | 7:40 Uhr bis 8:25 Uhr |
2 | 8:30 Uhr bis 9:15 Uhr |
3 | 9:35 Uhr bis 10:20 Uhr |
4 | 10:20 Uhr bis 11:05 Uhr |
5 | 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr |
6 | 12:05 Uhr bis 12:50 Uhr |
7 | 12:55 Uhr bis 13:40 Uhr |
8 | 13:45 Uhr bis 14:30 Uhr |
9 | 14:35 Uhr bis 15:20 Uhr |
10 | 15:25 Uhr bis 16:10 Uhr |
11 | 16:10 Uhr bis 16:55 Uhr |
Die Stunden 3/4 und 10/11 finden als Doppelstunde ohne Pause statt.