Beachten Sie bitte die Entschuldigungsfristen am Ende der Seite.
Hier gelangen Sie zum Formular für eine Entschuldigung. Sie können Ihr Kind künftig auch über Webuntis entschuldigen und krankmelden. Die Anleitung dafür finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zum Formular für eine Beurlaubung von weniger als zwei Schultagen.
Hier gelangen Sie zum Formular für eine Beurlaubung von mehr als zwei Schultagen oder einer ferienverlängernden Beurlaubung.
Wer ist für Beurlaubungen zuständig?
FachlehrerIn | Einzelne Schulstunden, die nur das Fach betreffen |
KlassenlehrerIn | Bis zu zwei Schultage |
Schulleiterin | Mehr als zwei Schultage |
Beachten Sie bitte: eine ferienverlängernde Beurlaubung ist in der Regel nicht möglich. Ebenso dürfen wir nicht für Castingshows beurlauben.
Für die Entschuldigungsfristen gilt §2 der Schulbesuchsverordnung:
„Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“
Wenn man sich vorläufig krankgemeldet hat gelten folgende Fristen:
Schüler/in fehlt erstmals am … | Vorläufige Entschuldigung am … | Schriftliche Entschuldigung spätestens bis … |
Montag | Montag | Donnerstag 23:59 Uhr |
Dienstag | Freitag 23:59 Uhr | |
Dienstag | Dienstag | Freitag 23:59 Uhr |
Mittwoch | Montag 23:59 Uhr | |
Mittwoch | Mittwoch | Montag 23:59 Uhr |
Donnerstag | Montag 23:59 Uhr | |
Donnerstag | Donnerstag | Montag 23:59 Uhr |
Freitag | Montag 23:59 Uhr | |
Freitag | Freitag | Montag 23:59 Uhr |
Samstag | Dienstag 23:59 Uhr |
OHNE vorläufige Krankmeldung gilt Folgendes:
Schüler/in fehlt erstmals am … | Abgabe der schriftlichen Entschuldigung |
Montag | Montag oder Dienstag 23:59 Uhr |
Dienstag | Dienstag oder Mittwoch 23:59 Uhr |
Mittwoch | Mittwoch oder Donnerstag 23:59 Uhr |
Donnerstag | Donnerstag oder Freitag 23:59 Uhr |
Freitag | Freitag oder Montag 23:59 Uhr |